PPWR: Kennen Sie Ihre Rolle in der Lieferkette?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt neue Pflichten für Hersteller, Erzeuger, Importeure und Vertreiber. Die PPWR ist mehr als ein Verpackungsthema. Sie ist ein Lieferkettenthema. Wer jetzt die richtigen Daten aus seiner Lieferkette holt, ist vorbereitet.
Was die PPWR bezweckt
Die PPWR verfolgt ein klares Ziel: Verpackungsabfälle in der EU reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken, Wiederverwendung ausbauen und einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten schaffen.
Dafür stellt sie Hersteller, Erzeuger, Importeure und Vertreiber vor neue Pflichten und vor eine zentrale Frage: Wer in der Lieferkette hat welche Informationen? Und wie kommen wir an die notwendigen und richtigen Daten? Am besten direkt über Ihre Lieferanten. Mit Substantio.
Substantio unterstützt Sie dabei, die PPWR-relevanten Daten strukturiert aus Ihrer Lieferkette abzufragen, zu dokumentieren und nachweisfähig zu machen.
Mit dem Substantio Compliance Hub holen Sie die relevanten Informationen aus Ihrer Lieferkette ein, verwalten diese und erstellen Auswertungen und Risikobewertungen. Sie können jedes Thema in Ihrer Lieferkette gezielt abfragen, beispielsweise Details zu Verpackungsmaterial, Recyclingfähigkeit, besorgniserregende Stoffe (PFAS, Schwermetalle) und mehr abfragen. Die Fragebögen werden direkt an Ihre Lieferanten gesendet. Die Antworten fließen strukturiert ins System und werden den entsprechenden Produkten und Teilen in Ihrer Stückliste (BOM) zugeordnet. So entsteht eine geordnete, nachweisfähige Datenbasis – die Grundlage für Ihre EU-Konformitätserklärung nach PPWR und zugleich ein erster Schritt in Richtung Digitaler Produktpass.
Die PPWR-Umsetzung funktioniert nicht ohne Abstimmung in der Lieferkette. Erzeuger brauchen Informationen von Lieferanten. Importeure müssen Nachweise erbringen. Vertreiber tragen eigene Pflichten. Substantio vernetzt alle Beteiligten digital – für einen reibungslosen Informationsfluss und lückenlose Dokumentation über die gesamte Lieferkette hinweg.
Die über unser Compliance Hub gesammelten Verpackungsinformationen werden direkt den entsprechenden Produkten und Teilen in Ihrer BOM zugeordnet. Sie wissen jederzeit, welche Verpackungen welche Anforderungen erfüllen – und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Die PPWR verpflichtet Erzeuger zur Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) sowie zur Erstellung technischer Dokumentation. Substantio hilft Ihnen, die dafür notwendigen Daten systematisch zu erfassen und strukturiert vorzuhalten.
Die Daten, die Sie heute für die PPWR-Compliance erheben, sind morgen die Grundlage für den Digital Product Passport (DPP). Wer jetzt seine Lieferkette digital vernetzt und Verpackungsdaten strukturiert erfasst, ist für kommende Anforderungen bereits gut aufgestellt.
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung EU 2025/40) ist die neue europäische Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schafft erstmals ein einheitliches, verbindliches Regelwerk für alle Verpackungen auf dem EU-Markt – unabhängig vom Material, ob leer oder befüllt, ob innerhalb der EU hergestellt oder importiert.
Ziel der PPWR ist es, den Verpackungsabfall in der EU deutlich zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt durch harmonisierte Anforderungen zu sichern.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der allgemeine Anwendungsbeginn ist der 12. August 2026 – einige Anforderungen gelten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Wer ist von der EU-Verpackungsverordnung betroffen?
Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Entscheidend ist, welche Rolle ein Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Die PPWR unterscheidet klar zwischen vier Wirtschaftsakteuren:
Erzeuger (Manufacturer):
Wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter seinem Namen oder seiner Marke herstellt oder herstellen lässt. Der Erzeuger ist verantwortlich für die Konformität der Verpackung und muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen sowie technische Dokumentation erstellen. Je Lieferkette kann es nur einen Erzeuger geben.
Importeur (Importer):
Wer vollständige, leere Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittland in die EU einführt.
Vertreiber (Distributor):
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Deutschland bereitstellt.
Lieferant (Supplier):
Wer Verpackungsmaterialien oder Verpackungskomponenten liefert. Lieferanten müssen dem Erzeuger alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit dieser die Konformität nachweisen kann.
Wichtig: Der EPR-pflichtige „Hersteller“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist je nach Lieferkettenkonstellation der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, nicht zu verwechseln mit dem Begriff „Erzeuger“ nach PPWR.
Maßgeblich ist, welcher Wirtschaftsakteur die Lieferkette in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Das bedeutet: Wer als Erster in der inländischen Lieferkette steht, trägt die EPR-Pflichten und damit die Verantwortung für Registrierung, Lizenzierung und Mengenmeldung.
Was gilt ab August 2026 – und was kommt später?
Die PPWR tritt in mehreren Stufen in Kraft. Ab dem 12. August 2026 gelten folgende Anforderungen unmittelbar:
- Alle Pflichten der Wirtschaftsakteure gemäß Kapitel IV der PPWR (Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Lieferant)
- Stoffbeschränkungen nach Art. 5 – insbesondere das PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen
- Erzeugerkennzeichnung: Verpackungen müssen den Erzeuger identifizierbar machen
- Kennzeichnung zur Identifikation der Verpackung (Typ, Charge oder Seriennummer)
- Konformitätsbewertungsverfahren durch den Erzeuger
- EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation
Anforderungen mit späterem Geltungsbeginn (Auswahl):
Ab 12. August 2028: Kennzeichnung über Materialzusammensetzung (harmonisierte Sortierlabel)
Ab 1. Januar 2030:
- Recyclingfähigkeit aller Verpackungen nach Design-for-Recycling-Kriterien
- Mindestanteil an Rezyklaten in Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Verpackungen nach Gewicht und Volumen
- Max. 50% Leerraumverhältnis für Transport-, Gruppen- und E-Commerce-Verpackungen
- Mehrwegquoten für Transportverpackungen und Getränkeverpackungen
- Verbote bestimmter Einwegverpackungsformate
Ihre Herausforderungen bei der PPWR-Umsetzung
Informationslücken in der Lieferkette
Erzeuger kennen den Herstellprozess des Verpackungsmaterials oft nicht im Detail – diese Informationen liegen beim Lieferanten. Umgekehrt kennen Lieferanten den späteren Use Case nicht vollständig. Ohne strukturierte Kommunikation entstehen Lücken, die die Konformitätsbewertung erschweren.
Rollenklarheit: Wer ist eigentlich wofür verantwortlich?
Die Begriffe Erzeuger, Hersteller, Importeur und Vertreiber werden in der Praxis häufig verwechselt. Die falsche Rollenzuordnung führt zu falsch zugeordneten Verantwortlichkeiten – und im schlimmsten Fall zu fehlenden Dokumenten zum Stichtag.
EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation
Die PPWR verpflichtet zur Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung für jede Verpackungsart sowie zur Erstellung umfangreicher technischer Dokumentation. Ohne die richtigen Daten aus der Lieferkette ist das kaum skalierbar umsetzbar.
PFAS und besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern)
Ab August 2026 gilt das PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Verpackungen PFAS oder andere besorgniserregende Stoffe enthalten – und diese Information von ihren Lieferanten einholen.
Recyclingfähigkeit nachweisen
Recyclingfähigkeit ist keine Frage des Materials allein, sondern eine systemische Eignung aus Design, Sammlung, Sortierung und Recyclingprozess. Die Bewertung ist komplex und muss dokumentiert werden.
Regulatorische Unsicherheit
Der regulatorische Rahmen entwickelt sich weiter: EU-Leitlinien, harmonisierte Normung und das neue deutsche VerpackDG (ersetzt das VerpackG ab 12. August 2026) befinden sich noch in der Entwicklung. Unternehmen müssen die Entwicklungen aktiv beobachten.
Bereit für die PPWR-Umsetzung?
August 2026 rückt näher. Die Unternehmen, die jetzt ihre Lieferkette strukturieren und die richtigen Daten erheben, werden vorbereitet sein. Substantio unterstützt Sie dabei – mit Smart Requests für die strukturierte Lieferantenabfrage, digitaler Lieferkettenkommunikation und einer zentralen Datenbasis für Compliance und Nachhaltigkeit.
Wichtige Links & offizielle Ressourcen
FAQ's
Wann gilt die PPWR?
Die PPWR gilt allgemein ab dem 12. August 2026. Einige Anforderungen – wie Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Mehrwegquoten – gelten erst ab 2030. Das PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen sowie die Pflicht zur EU-Konformitätserklärung gelten bereits ab August 2026.
Was ist der Unterschied zwischen PPWR und Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland – also Registrierungs-, Lizenzierungs- und Mengenmeldepflichten. Die PPWR ist die übergeordnete EU-Verordnung, die Anforderungen an die Verpackung selbst stellt: Design, Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. In Deutschland wird das VerpackG durch das neue VerpackDG ersetzt, das ebenfalls ab 12. August 2026 gilt.
Wer muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen?
Was ist unter „Erzeuger" nach PPWR zu verstehen?
Was bedeutet das PFAS-Verbot in der PPWR?
Ab dem 12. August 2026 sind PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen auf bestimmte Grenzwerte beschränkt. Das Verbot gilt sowohl für absichtlich zugesetzte als auch für unbeabsichtigt vorhandene PFAS. Hersteller müssen die Einhaltung dieser Grenzwerte nachweisen und die entsprechenden Informationen von ihren Lieferanten einholen.
Gilt die PPWR auch für B2B-Verpackungen?
Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig davon, ob es sich um B2C- oder B2B-Verpackungen handelt. Auch Transportverpackungen und Industrieverpackungen fallen unter die Verordnung.
Wie hängen PPWR und Digital Product Passport zusammen?
Der Digital Product Passport (DPP) wird ab Juli 2026 in der EU schrittweise eingeführt. Die Daten, die Unternehmen für die PPWR-Konformität erheben – Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, besorgniserregende Stoffe – bilden eine wichtige Grundlage für den DPP. Wer heute seine Lieferkette digital vernetzt und Verpackungsdaten strukturiert erfasst, ist für den DPP bereits gut vorbereitet.








