REGULARIEN

Eine dauerhafte und zuverlässige Kommunikation zwischen allen Beteiligten einer Lieferantenkette wird zunehmenden komplexer und zeitintensiver. Die Einhaltung aller verschiedenen Regularien des Bereiches Environmental Product Compliance (EPC) beinhalten Gesetze und Verordnungen. Hierzu zählen umwelt- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben, die den Einsatz unterschiedlicher Substanzen und Werkstoffe in Produkten regulieren oder sogar verbieten. Dies ist neben einer verbesserten Qualität und Sicherheit der Produkte vor allem ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeit.

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Die RoHS dient als Richtlinie zur Beschränkung bestimmter Gefahrstoffe in verschiedenen Geräten. Ziel dieser Regelung ist es den Recyclingprozess problematischer Bestandteile von Elektronikschrott transparenter zu gestalten und somit zu vereinfachen. Vergleichbare Richtlinien sind die Korea- und China RoHS, welche in dem asiatischen Raum Geltung finden.

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Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 steht als Abkürzung für „Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals“. Als EU-Verordnung definiert REACH den Umgang mit chemischen Stoffen in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen. Darüber hinaus berücksichtigt sie die sogenannte „Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)“, welche am 08. Juli 2021 mit acht weiteren gefährlichen Chemikalien aktualisiert worden ist. Diese SVHC-Liste findet außerdem in der seit Januar 2021 bestehenden EU-Datenbank „SCIP“ Anwendung.

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Das Gefahrstoff-Überwachungsgesetz TSCA ist eine zentrale Norm der US-amerikanischen Chemikalienregulierung. Dabei soll das chemische Risiko möglichst einfach abgesenkt werden und die Vorteile des Produktes gleichzeitig berücksichtigt bleiben.

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Der California Safe Drinking Water and Toxic Enforment Act (Prop. 65) verpflichtet Unternehmen aus Kalifornien, welche die Waren dort verkaufen, den Verbraucher mittels eines entsprechenden Labels vor Gefahrenstoffen zu warnen. Darüber hinaus untersagt das Gesetz, erhebliche Mengen der gelisteten Chemikalien in das Trinkwasser einzubringen.

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Bei den Persistenten organischen Schadstoffen wird von chemischen Substanzen gesprochen, welche nach ihrer Freisetzung schwer abbaubar sind und somit langfristig in der Umwelt verbleiben. Sie bieten darüber hinaus das Potenzial des weiträumigen Exportes. Dies ruft das Risiko hervor, dass diese Stoffe sich über Luft- und Meeresströmungen weltweit verbreiten.

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Die Richtlinie „Packaging and Packaging Waste Directive“ steht für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ziel ist eine Reduktion der Verpackungsabfälle zur Verbesserung der Umweltbilanz und die nachhaltige Unterstützung des Recyclingprozesses. Außerdem soll diese einheitliche Regelung zur Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten beitragen. Diese Vorschrift gilt in allen EU-Ländern gleichermaßen.

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Battery Directive bezieht sich auf Maßnahmen in Bezug auf den gesamten Lebenszyklus von Batterien und Altbatterien die der Umwelt und dem Binnenmarkt zugute kommen sollen. Unterschieden wird dabei in drei verschiedene Batterietypen: Geräte-, Industrie- und Autobatterien.

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Bei Erfüllung der Vorschriften gemäß des Ausschuss für Produktionssicherheit (AfPS) geprüfte Sicherheit (GS)- Spezifikation in Bezug auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Polymerproben wird das GS-Zeichen zuerkannt. Geprüft wird hierbei die Einhaltung der zugelassenen Bestimmungsgrenze von PAK-Kontaminationen an Kontakt-/Griff- und Betätigungsflächen.

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