SCIP-Reporting – Die Meldepflicht ist seit dem 05. Januar 2021 in Kraft!

SCIP ist die EU-Datenbank zur Sammlung von Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Erzeugnissen und Produkten.

Sie wurde im Anschluss an die Abfallrahmenrichtlinie (WFD) eingerichtet und soll das Wissen über gefährliche Stoffe während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts erhöhen.

Unternehmen, die Erzeugnisse/Artikel liefern, die besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, sind verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse/Artikel an die SCIP-Datenbank zu übermitteln.

Ziel ist es, das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Produkten zu reduzieren und die Substitution durch nicht gefährliche Stoffe zu fördern.

Die folgenden Informationen müssen an die SCIP-Datenbank übermittelt werden, wenn Sie als Importeur/Einzelhändler, Produzent oder Monteur ein SVHC-haltiges Erzeugnis auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen:

  • Das Erzeugnis, das den SVHC enthält (Artikel Nr.)
  • Name des SVHC, Konzentration und der Ort im Erzeugnis
  • Optional: Informationen zur sicheren Verwendung, Demontageanleitung, Bilder

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