REACH Verordnung
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction) verfasst 2007 erstmalig die verpflichtende Weitergabe der Materialinformation für definierte chemische Substanzen. Das System fungiert auf dem Prinzip „no data, no market“. Demnach dürfen nur diejenigen chemischen Stoffe in den Markt eingeführt werden, die vorher von allen Anwendern einer Lieferkette innerhalb der REACH registriert worden sind.
Die Kandidatenliste der REACH-Verordnung ist ebenfalls unter der Abkürzung SVHC (Substances of very high concern) bekannt. Diese beinhaltet Chemikalien in Form von einzelnen Stoffen oder Erzeugnissen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben. Die direkte und rechtliche Verpflichtung bezüglich Anforderungen an alle EU-Zulieferer und -Hersteller einer Lieferkette werden i.d.R. alle 6 Monate aktualisiert. Letzter Änderungsstand am 17.01.2023 erweitert die Anzahl besorgniserregender Stoffgruppen von 224 auf 233 bedenkliche Chemikalien.
Die neu hinzugefügten Substanzen sind:
Substanz | |
---|---|
1 | Reaction mass of 2,2,3,3,5,5,6,6-octafluoro-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluoropropan-2-yl)morpholine and 2,2,3,3,5,5,6,6-octafluoro-4-(heptafluoropropyl)morpholine |
2 |
Perfluoroheptanoic acid and its salts |
3 | Melamine |
4 |
Isobutyl 4-hydroxybenzoate |
5 |
bis(2-ethylhexyl) tetrabromophthalate covering any of the individual isomers and/or combinations thereof |
6 |
Barium diboron tetraoxide |
7 |
4,4′-sulphonyldiphenol |
8 |
2,2′,6,6′-tetrabromo-4,4′-isopropylidenediphenol
|
9 |
1,1′-[ethane-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribromobenzene] |
Finden Sie hier die gesamte Kandidatenliste
SCIP Datenbank:
SCIP ist die EU-Datenbank zur Sammlung von Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Erzeugnissen und Produkten. Sie wurde im Anschluss an die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive – WFD) eingerichtet. Ziel ist es, das Wissen über gefährliche Stoffe während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts erhöhen.Außerdem soll das Vorhandensein dieser gefährlichen Substanzen reduziert werden. Unternehmen, die Erzeugnisse/Artikel liefern, die SVHC’s in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, sind verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse/Artikel an die SCIP-Datenbank zu übermitteln.
Die Meldepflicht ist seit dem 05. Januar 2021 in Kraft
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