REACH-Compliance automatisieren
Über 250 Stoffe einfach managen
Prüfen Sie Ihre Produkte automatisch auf über 250 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC). Mit Substantio behalten Sie den Überblick über die REACH-Verordnung – in Echtzeit und über die gesamte Lieferkette hinweg.
So unterstützt Substantio Sie bei REACH-Compliance
Sobald die ECHA neue Stoffe veröffentlicht, werden die neuen Regularien in Ihr Substantio eingespielt. Durch die integrierte Materialdatenbank werden ihre Produkte mit den neuen Stoffen verglichen und Sie erhalten einen Report aus der Software.
Was ist REACH?
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – zu Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Seit 2007 regelt REACH EU-weit, wie mit chemischen Substanzen umgegangen werden darf, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Das Grundprinzip: „No data, no market"
Die SVHC-Kandidatenliste – das Herzstück von REACH
Im Zentrum der REACH-Verordnung steht die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (Substances of Very High Concern, kurz: SVHC). Diese Liste umfasst aktuell über 250 Chemikalien, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit oder Umwelt haben können.
Wichtig: Die SVHC-Liste wird zweimal jährlich von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aktualisiert, bisweilen auch außerzyklisch Was heute noch konform ist, kann morgen bereits meldepflichtig sein.
Kernfakten auf einen Blick:
- Gilt EU-weit für alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender
- Über 250 SVHCs auf der Kandidatenliste (Stand 2025)
- Updates zweimal jährlich (meist Juni und Dezember (manchmal auch außerzyklisch)
- Meldepflicht ab 0,1 % Massenanteil eines SVHC in einem Erzeugnis
Wer ist von REACH betroffen?
REACH betrifft mehr Unternehmen, als Sie denken
Die REACH-Verordnung gilt nicht nur für die Chemieindustrie – sie zieht sich durch nahezu alle Branchen und betrifft alle, die Produkte herstellen, importieren oder in der EU in Verkehr bringen.
Diese Branchen sind besonders betroffen:
- Elektronikindustrie & OEMs – Leiterplatten, Kabel, Kunststoffgehäuse, Dichtungen
- Automobil- & Maschinenbau – Fahrzeugkomponenten, Schmierstoffe, Lacke, Beschichtungen
- Kunststoff- & Chemieindustrie – Polymere, Additive, Pigmente, Weichmacher
- Konsumgüter – Textilien, Möbel, Spielzeug mit chemischen Beschichtungen
- Importeure von Nicht-EU-Waren – Volle REACH-Verantwortung bei Import in die EU
Schwellenwert 0,1 % – die entscheidende Grenze
SVHC-Kandidatenliste: Über 250 Stoffe im Fokus
Die SVHC-Kandidatenliste ist ein zentrales Instrument der REACH-Verordnung. Sie umfasst Chemikalien, die aufgrund ihrer Eigenschaften als besonders besorgniserregend eingestuft werden und somit innerhalb der Lieferkette kommuniziert werden müssen.
Ihre Herausforderungen bei REACH-Compliance
Komplexe Lieferketten
Ständige Änderungen
Zweimal jährlich kommen neue Stoffe hinzu. Was gestern unkritisch war, kann heute meldepflichtig sein.
Datenmanagement und Dokumentation
Lieferantenabfragen und Nachverfolgung
Risiko von Bußgeldern und Produktrückrufen
Verstöße gegen REACH können Bußgelder bis zu mehreren Hunderttausend Euro, Produktrückrufe, Verkaufsverbote und Reputationsschäden nach sich ziehen.
So hilft Substantio bei der SCIP-Datenbank
Seit dem 5. Januar 2021 besteht eine EU-weite Meldepflicht für Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen (≥ 0,1 %). Unternehmen müssen betroffene Produkte über die SCIP-Datenbank der ECHA melden. Die Datenbank dient der Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass gefährliche Stoffe auch bei Recycling und Entsorgung bekannt sind.
Substantio unterstützt Sie bei der Identifikation meldepflichtiger Erzeugnisse und bereitet die erforderlichen Daten für die SCIP-Meldung auf. Die Software erstellt Ihre SCIP Dossiers und lädt die Meldung automatisch auf die SCIP Datenbank.
Bereit für automatisierte REACH-Compliance?
Mit Substantio behalten Sie den Überblick – über alle Regularien, über alle Produkte, entlang der gesamten Lieferkette. Automatisiert, aktuell, rechtssicher.
Wichtige Links & offizielle Ressourcen
Für aktuelle Informationen zur REACH-Verordnung empfehlen wir folgende offizielle Quellen:
FAQ's
Ab wann muss ich REACH-Informationen an meine Kunden weitergeben?
Die Informationspflicht greift, sobald ein SVHC-Stoff mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent in einem Erzeugnis enthalten ist. Sie müssen dann:
- B2B-Kunden innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung unaufgefordert informieren
- Verbrauchern auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen kostenlos Auskunft geben
Die Information muss den Namen des Stoffes, die sichere Verwendung und ggf. weitere relevante Daten enthalten.
Was passiert, wenn ein neuer Stoff auf die SVHC-Liste kommt?
Zweimal jährlich (meist Juni und Januar) aktualisiert die ECHA die Kandidatenliste. Wenn ein neuer Stoff hinzukommt:
- Müssen Sie prüfen, ob dieser in Ihren Produkten enthalten ist
- Ggf. Ihre Lieferanten neu befragen
- Die Informationspflicht gegenüber Kunden erfüllen
- Eine SCIP-Meldung vornehmen (falls Schwellenwert überschritten)
Mit Substantio werden Ihre Produkte automatisch gegen die aktualisierte Liste geprüft – Sie erhalten sofort eine Benachrichtigung, falls Handlungsbedarf besteht.
Gilt REACH auch für importierte Produkte aus Nicht-EU-Ländern?
Ja, unbedingt! Wer Produkte aus Drittländern (z. B. China, USA, Indien) in die EU importiert, übernimmt die volle REACH-Verantwortung – als wären Sie der Hersteller. Das bedeutet:
- Sie müssen sicherstellen, dass alle Stoffe registriert sind (falls zutreffend)
- Sie tragen die Informations- und Meldepflicht
- Sie haften für Verstöße
Tipp: Klären Sie REACH-Konformität bereits vor dem Import mit Ihren Lieferanten – nachträgliche Korrekturen sind teuer und aufwendig.
Was sind SVHCs und warum sind sie problematisch?
SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ – besonders besorgniserregende Stoffe. Ein Stoff landet auf der Kandidatenliste, wenn er mindestens eine dieser Eigenschaften aufweist:
- Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe)
- Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) – reichert sich in der Umwelt und Organismen an
- Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
- Hormonell wirksam (endokrine Disruptoren)
- Sonstige besorgniserregende Eigenschaften mit schwerwiegenden Auswirkungen
Diese Stoffe können langfristig verboten, eingeschränkt oder nur noch mit behördlicher Genehmigung verwendet werden.
Muss ich alle Stoffe in meinen Produkten bei der ECHA registrieren?
Nein, nicht automatisch. Die Registrierungspflicht gilt nur, wenn Sie:
- Chemische Stoffe herstellen oder importieren
- In Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr
Wenn Sie fertige Erzeugnisse (z. B. Maschinen, Elektronikgeräte) herstellen oder importieren, müssen Sie die Stoffe selbst nicht registrieren.
Ausnahme: Wenn aus Ihren Erzeugnissen unter normalen Verwendungsbedingungen Stoffe freigesetzt werden (z. B. Duftstoffe aus Textilien), kann auch hier eine Registrierungspflicht bestehen.
Was sind die Unterschiede zwischen der SVHC-Kandidatenliste, des Anhang XVII und der Zulassungsliste (Annex XIV)?
- SVHC-Kandidatenliste: Hier landen Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden. Für diese gilt die Informations- und Meldepflicht (ab 0,1 %).
- Beschränkungsliste (AnnexXVII): Stoffe oder Gemische von Stoffen, die für einen bestimmten Anwendungsfall eingeschränkt sind. Dabei kann auch die Dimmension eine Rolle spielen.
- Zulassungsliste (Annex XIV): Stoffe, die von der Kandidatenliste auf die Zulassungsliste übernommen werden, dürfen nach einem bestimmten Stichtag (dem „Sunset Date“) nur noch mit behördlicher Genehmigung verwendet werden.
Der Weg ist also: Kandidatenliste → Zulassungsliste → ggf. vollständiges Verbot.
Wie oft wird die SVHC-Liste aktualisiert?
Die ECHA aktualisiert die SVHC-Kandidatenliste zweimal jährlich, in der Regel:
- Im Juni (meist Mitte des Jahres)
- Im Januar (zum Jahresende)
Bei jeder Aktualisierung können mehrere neue Stoffe hinzukommen. Unternehmen sollten nach jedem Update prüfen, ob sie betroffen sind – und rechtzeitig reagieren
Was kostet ein Verstoß gegen REACH?
Die Bußgelder variieren je nach Mitgliedsstaat und Schwere des Verstoßes. In Deutschland können Verstöße gegen die REACH-Verordnung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mehr geahndet werden. Hinzu kommen:
- Produktrückrufe mit hohen Kosten
- Verkaufsverbote und Lieferverzögerungen
- Reputationsschäden bei Kunden und Geschäftspartnern
- Ggf. strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichen Verstößen
Prävention ist deutlich günstiger als Nachbearbeitung!
Gilt REACH auch für Kleinunternehmen und Start-ups?
Ja! REACH gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche – sobald Sie Produkte herstellen, importieren oder in der EU in Verkehr bringen. Es gibt keine Ausnahmen für Kleinunternehmen.
Aber: Kleinere Unternehmen können von vereinfachten Regelungen profitieren, z. B. bei der Registrierung (gestaffelte Fristen je nach Tonnage). Auch die Informationspflicht bleibt bestehen – digitale Tools wie Substantio können den Aufwand jedoch erheblich reduzieren.
Für wen ist Substantio die richtige Lösung?
Substantio ist ideal für Unternehmen mit komplexen Lieferketten, die Transparenz und Kontrolle brauchen. Die Software erleichtert die Produkt- und Material Compliance Prozesse für alle Hersteller oder Inverkehrbringer von Waren.
Die Personen, die von der Substantio Software profitieren, sind v.a.:
- Compliance-Manager, die ihre REACH-Prozesse automatisieren wollen
- Produktmanager, die schnell wissen müssen, ob ihre Produkte konform sind
- Einkäufer, die Lieferanten systematisch abfragen und überwachen müssen
- Qualitätsmanager, die rechtssicher dokumentieren möchten
- Corporate Social Responsibility Manager zur Erstellung von ESG / LCA Analysen und Umweltberichten.
Welche Rolle spielt die SCIP-Datenbank bei REACH?
Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) ist seit Januar 2021 verpflichtend und erfasst Informationen über Artikel, die SVHCs enthalten, damit diese Stoffe auch bei Recycling, Reparatur und Entsorgung bekannt sind.
Wer muss melden?
Alle Unternehmen in der EU, die Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen ≥ 0,1 Gewichtsprozent herstellen, importieren oder in Verkehr bringen.
Was muss gemeldet werden?
Bezeichnung und Identifikation des Erzeugnisses, der enthaltene SVHC-Stoff und dessen Konzentration (wenn bekannt), Verwendungskategorie und Informationen zur sicheren Verwendung.
Substantio unterstützt Sie bei der Identifikation meldepflichtiger Erzeugnisse und bereitet die Daten für die SCIP-Meldung auf.






