#regulatoryfebruary Teil 3 – Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS)

Last but not least, der abschließende Teil unserer #regulatoryfebruary-Serie, die Richtlinie zur Anerkennung des GS-Zeichens für Kontakt-/Griff- und Betätigungsflächen. Entscheidend für die Vergabe ist die Einhaltung des genehmigten Grenzwertes (0,2 mg/kg) für die PAK-Belastung in Materialien wie Weichkunststoffen, Lacken, Gummi und Lösungsmitteln.

>> Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Prüfverfahren, typische Kontaminationsbereiche und weitere Informationen zur Richtlinie