Battery Directive (2006/66/EC)
Die Richtline „Battery Directive” verfolgt das Ziel, alle negativen Umweltauswirkungen durch Batterien und Altbatterien bestmöglich zu minimieren, die gesonderte Sammlung von Altbatterien zu maximieren und ein hohes Maß an stofflicher Verwertung zu erreichen. Außerdem soll die Verordnung dazu führen Batterien und die Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus aller beteiligten Akteure umweltverträglicher zu gestalten. Darüber hinaus soll die Menge der in der Batterie enthaltenen gefährlichen Stoffe verringert werden. Dabei lassen sich die Batterien je nach ihrem Verwendungszweck in drei Typen klassifizieren: Geräte-, Industrie- und Autobatterien.
Anwendung findet die „Battery Directive“-Verordnung seit 2006 in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen. Dies soll das reibungslose Funktionieren den Binnenmarktes gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Regelungen vermeiden. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 26. September 2008. Im Jahr 2018 stellte eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie fest, dass alle Länder die Maßnahmen umgesetzt hatten.
Maßnahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele sind die:
Einrichtung von Sammelsystemen für Batterien und Altbatterien,
die Förderung neuer Recyclingtechnologien,
eine angemessene Produktkennzeichnung &
die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung
Batterieverordnung (BattG)
Das deutsche Batteriegesetz (BattG) bezieht sich auf die europäische Batterierichtlinie (BATT) welche das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltschonende Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren regelt. Dabei ist es unabhängig, ob die Batterie in einem Gerät verbaut ist oder nicht. Die Kategorisierung der Batterien erfolgt in die drei gleichen Unterteilungen wie bei der Battery Directive (Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien).
Verpflichtend ist die Registrierung der Batterien durch den Händler bzw. Importeur bei der Stiftung EAR bevor diese erstmalig in zum Kauf angeboten werden. Darüber hinaus besteht eine regelmäßige Meldepflicht. Alle Batterien müssen eine korrekte Kennzeichnung aufweisen, welche Pflichthinweise für den Endverbraucher bereitstellen. Batterien mit besonders gefährlichen Stoffen unterhalb der Grenze müssen außerdem besondere Kennzeichnungen enthalten.
Finden Sie mehr über weitere Regularien heraus: