CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism einfach erklärt
Fakten, Pflichten und Checkliste für EU-Importeure
Es betrifft Unternehmen, die bestimmte CO₂-intensive Waren in die Europäische Union importieren und verpflichtet sie zur Bereitstellung detaillierter Emissionsdaten sowie zur Registrierung im CBAM-System.In den kommenden Jahren wird zudem der Erwerb von CBAM-Zertifikaten erforderlich.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Facts & Figures rund um CBAM
Was ist CBAM – in Kürze?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU. Für bestimmte importierte Waren muss künftig ein vergleichbarer CO₂-Preis gezahlt werden wie für entsprechende Produkte, die in der EU unter dem EU-Emissionshandel (EU ETS) hergestellt werden. Ziel des Mechanismus ist es, Carbon Leakage zu verhindern und zugleich eine klimafreundlichere Produktion weltweit zu fördern.
Für welche Produkte gilt CBAM?
CBAM startet mit sechs besonders CO₂-intensiven Sektoren: Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Elektrizität
Die EU prüft bereits eine Ausweitung auf weitere Produkte und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen. CBAM ist daher kein reines Rohstoffthema, sondern wird sich mittelfristig auf zahlreiche Lieferketten auswirken.
Wen betrifft CBAM – direkt und indirekt?
Von CBAM direkt betroffen: EU-Importeure
Rechtlich unmittelbar verpflichtet sind ausschließlich Unternehmen mit Sitz in der EU, die CBAM-Waren in die Europäische Union einführen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- produzierende Unternehmen, die Rohstoffe oder Vorprodukte importieren
- Handelsunternehmen, die fertige CBAM-Waren in die EU einführen
- alle weiteren Firmen in der EU, die diese Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen
Diese Unternehmen sind verpflichtet, sich im CBAM-System zu registrieren, Emissionsdaten zu meldenund ab 2026 CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben.
Indirekt stark betroffen: Lieferanten außerhalb der EU
Hersteller in Drittstaaten haben keine direkte CBAM-Pflicht gegenüber der EU. In der Praxis kommensie aber nicht an CBAM vorbei:
- Ihre EU-Kunden benötigen belastbare Emissionsdaten, um ihre CBAM-Pflichten erfüllen zu können.
- Ohne diese Daten müssen Importeure auf Standardwerte ausweichen, die oft ungünstiger sind – und damit teurer.
Konsequenz:
Lieferanten, die keine transparenten, geprüften Emissionsdaten bereitstellen, verlieren mittelfristig an Wettbewerbsfähigkeit.
Praxisbeispiel:
- Ein deutscher Automobilzulieferer, der Stahlteile aus der Türkei importiert, ist direkt CBAM-pflichtig: Er muss sich registrieren, Emissionsdaten melden und später Zertifikate abgeben.
- Der türkische Stahlproduzent ist indirekt betroffen: Er benötigt belastbare Emissionsdaten auf Anlagenebene und muss diese seinem EU-Kunden liefern. Tut er das nicht, muss der EU-Importeur mit Standardwerten arbeiten – oder sich mittelfristig nach anderen Lieferanten umsehen.
Ab wann gilt CBAM – welche Fristen sind wichtig?
CBAM wird in zwei Schritten eingeführt:
- Importeure melden quartalsweise die eingebetteten Emissionen ihrer CBAM-Waren.
- Es fallen noch keine CBAM-Zahlungen an.
- Als Importeur müssen Sie sich bis spätestens 31. März 2026 registrieren, um weiter importieren zu dürfen.
- Start der offiziellen Zertifikatsverkäufe für das Jahr 2026: Ab Februar 2027
- Abgabefrist der ersten jährlichen CBAM-Erklärung (für 2026): 30. September 2027
Wie registrieren sich Unternehmen für CBAM?
Frage: Wo und wie registrieren sich Unternehmen für CBAM?
Die Registrierung erfolgt über das CBAM-Register (CBAM Transitional Registry), das von der EU-Kommission betrieben wird. Frist für die Registrierung ist der 31. März 2026!
Wichtig ist die nationale Zuständigkeit:
- Unternehmen wenden sich an die National Competent Authority (NCA) ihres Mitgliedstaats (z. B. in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle – DEHSt).
- Die NCA prüft den Antrag und schaltet das Unternehmen im CBAM Transitional Registry frei.
- Der Zugang erfolgt in der Regel über das Zoll-/CBAM-Portal des jeweiligen Landes bzw. über das EU-Zollportal.
Ohne diese Registrierung können Unternehmen ab 2026 keine CBAM-Waren mehr regulär in die EU importieren.
Link zur Registrierung: Taxation and CBAM Registry and Reporting
Vereinfachung: Was bedeutet die 50-Tonnen-Schwelle?
Mit dem sogenannten Omnibus-Paket wurden die CBAM-Regeln vereinfacht. Kernpunkt:
Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importieren, sollen ab 2026 weitgehend von CBAM-Pflichten ausgenommen werden.
Laut EU-Kommission führt das dazu, dass:
- rund 90 % der Importeure (vor allem KMU) von CBAM-Pflichten befreit werden,
- aber über 99 % der Emissionen weiterhin über die großen Importmengen im System bleiben.
Für zahlreiche Industrieunternehmen mit umfangreichen Materialströmen – beispielsweise in den Bereichen Stahl, Aluminium oder Düngemittel – bleibt CBAM dennoch vollumfänglich relevant und wirksam.
Warum CBAM ohne Lieferkettentransparenz kaum machbar ist
CBAM ist nicht nur eine Frage von Zöllen oder Steuern, sondern ein Daten- und Lieferkettenthema:
Unternehmen müssen:
- wissen, in welchen Produkten CBAM-relevante Materialien stecken,
- strukturierte Informationen von Lieferanten einholen – idealerweise pro Bauteil und Material,
- Material- und Emissionsdaten in einem System bündeln, das auch andere regulatorische Anforderungen wie REACH, RoHS, SCIP, Batterie- und Verpackungsrecht abdeckt.
Wer frühzeitig Transparenz schafft, kann:
- Risiken reduzieren (z. B. Falschmeldungen, Sanktionen),
- CO₂-Kosten besser planen,
- seinen Produkt- und Unternehmensfußabdruck aktiv steuern.
Wie Substantio Sie bei CBAM unterstützt
CBAM stellt Unternehmen vor zwei ganz praktische Herausforderungen:
Sie brauchen verlässliche Daten von ihren Lieferanten – und einen strukturierten Report, mit dem sich diese Daten mit eigenen Mengen- und Verkaufszahlen verknüpfen lassen. Genau hier setzt Substantio an.
In Substantio wird CBAM über einen standardisierten Lieferantenfragebogen abgebildet. Ihre Lieferanten erhalten die Anfrage direkt aus der Software und geben dort u. a. an:
- Country of Origin (Ursprungsland)
- Herstellungsverfahren bzw. Produktionsanlage
- direkte und indirekte Emissionen (CO₂) der gelieferten Rohstoffe bzw. Vorprodukte
Alle Antworten laufen zentral in Substantio ein und stehen dort für Auswertungen und Nachweise bereit.
Auf Basis der Lieferantenangaben erstellt Substantio einen CBAM-Report über alle zu meldenden Rohstoffe. Dieser Report zeigt transparent:
- welche Rohstoffe CBAM-relevant sind
- aus welchen Ländern sie stammen
- mit welchen Emissionswerten sie in die EU importiert werden
Damit erhalten Sie das Datengerüst, das Sie für Ihre CBAM-Meldungen benötigen.
Der aus Substantio generierte Rohstoff-Report kann anschließend mit Ihren Import- und Verkaufszahlen (z. B. aus dem ERP-System) gemappt werden. So lassen sich:
- CBAM-relevante Emissionen den tatsächlichen Importmengen und Produkten zuordnen
- Kostenwirkungen von CBAM auf Produkt- oder Kundengruppenebene besser abschätzen
Kurz gesagt: Substantio hilft Ihnen, bei Ihren Lieferanten gezielt die entscheidenden Rohstoff- und Emissionsdaten abzufragen, daraus einen strukturierten CBAM-Report zu erzeugen – und schafft die Grundlage, diesen Report mit Ihren eigenen Verkaufszahlen zu verknüpfen.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Material- und Lieferkettendaten so aufsetzen, dass Sie für CBAM und andere Anforderungen gut gerüstet sind?
Wichtige Links & offizielle Ressourcen
European Council, Press release, CBAM: Council signs off simplification to the EU carbon leakage instrument
Reuters, EU’s carbon cost rules are changing: how companies can prepare for CBAM
Fazit: CBAM ist Chefsache – und ein Thema für Ihre Materialdaten
CBAM verändert die Spielregeln für CO₂-intensive Importe in die EU. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich einen klaren Vorsprung:
- relevante Produkte und Importmengen analysieren
- Registrierung als CBAM-Deklarant vorbereiten
- Lieferketten und Emissionsdaten strukturieren
- digitale Prozesse und Tools für wiederholbares Daten- und Compliance-Management etablieren
FAQ's
Ist CBAM verpflichtend?
Gilt CBAM auch für kleine Importeure und KMU?
Grundsätzlich ja, aber mit der neuen 50-Tonnen-Schwelle werden viele kleinere Importeure von den Pflichten ausgenommen, sofern ihre jährlichen CBAM-Importe unter dieser Grenze liegen.
Was passiert, wenn keine Emissionsdaten vom Lieferanten vorliegen?
Dann müssen Importeure in der Regel auf Standardwerte zurückgreifen – diese sind meist konservativ angesetzt und führen häufig zu höheren CBAM-Kosten. Wer frühzeitig belastbare Emissionsdaten einfordert, reduziert dieses Risiko.
Gilt CBAM nur für Rohstoffe oder auch für fertige Produkte?
Derzeit fokussiert CBAM auf eine klar definierte Liste von Waren (z. B. bestimmte Stahl-, Zement- oder Düngemittelpositionen). Mittelfristig wird eine Ausweitung auf weitere – insbesondere nachgelagerte – Produkte diskutiert. Unternehmen sollten CBAM daher frühzeitig und strategisch in ihre Planung einbeziehen.







