PFAS-Compliance automatisieren – Proaktiv handeln, Risiken minimieren

Identifizieren Sie PFAS-Stoffe in Ihren Produkten, bevor das EU-Verbot kommt. Mit Substantio behalten Sie den Überblick über regulierte PFAS, prüfen Ihre Lieferkette und bereiten sich rechtzeitig auf die strengsten Chemikalienregelungen weltweit vor.

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So unterstützt Substantio Sie bei PFAS-Compliance

PFAS-Risiken erkennen und eliminieren – mit Substantio
1. Automatische PFAS-Prüfung Ihrer Stücklisten
Substantio identifiziert PFAS-Stoffe, die auf der REACH-Kandidatenliste als SVHC gelistet sind, automatisch in Ihren Produkten. Sie sehen sofort, wo Handlungsbedarf besteht und welche Komponenten betroffen sind.
2. Digitale Lieferantenabfragen zu PFAS
Befragen Sie Ihre Lieferanten strukturiert und digital – ohne E-Mail-Chaos. Erfassen Sie PFAS-relevante Informationen systematisch über die gesamte Lieferkette hinweg.
3. Transparenz über regulatorische Risiken
Behalten Sie den Überblick über aktuelle und kommende PFAS-Beschränkungen in der EU, den USA und Kanada. Substantio warnt Sie rechtzeitig vor regulatorischen Änderungen.
4. Alternativen-Screening für PFAS-freie Materialien
Identifizieren Sie PFAS-haltige Materialien und suchen Sie gezielt nach Alternativen. Substantio unterstützt Sie bei der Substitution und Vermeidung von SVHC-Stoffen.
5. Unterstützung bei der SCIP-Meldung
Für PFAS-Stoffe, die als SVHC gelistet sind und ≥ 0,1 Gewichtsprozent enthalten, bereitet Substantio die erforderlichen Daten für die SCIP-Meldung auf – schnell und rechtssicher.

Was sind PFAS?

PFAS: Die „Ewigkeitschemikalien" im Fokus der Regulierung

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Chemikalien, die in der Industrie wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt werden.

Warum heißen sie „Ewigkeitschemikalien"?
PFAS sind extrem stabil. Ihre starke Kohlenstoff-Fluor-Bindung macht sie nahezu unzerstörbar. Einmal in die Umwelt freigesetzt, bleiben sie ewig - zumindest über Jahrtausende hinweg -  bestehen, z.B. in Luft, Wasser, Böden und Organismen. Sie bauen sich praktisch nicht ab.
Wo werden PFAS eingesetzt?

PFAS stecken in zahlreichen Alltagsprodukten und Industrieanwendungen:

  • Wasser- und schmutzabweisende Textilien (Outdoor-Kleidung, Arbeitskleidung)
  • Lagerbuchsen, Antihaftbeschichtungen (Pfannen, Backpapier)
  • Lebensmittelverpackungen (Fast-Food-Verpackungen, beschichtetes Papier)
  • Feuerlöschschäume
  • Elektronik und Halbleiter (Ätzprozesse, Beschichtungen)
  • Schmierstoffe, Lacke, Farben
  • Kühlmittel und Dichtungen
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Warum sind PFAS gefährlich?

PFAS reichern sich in der Umwelt und im menschlichen Körper an. Studien zeigen, dass bestimmte PFAS:

  • Krebserregend sein können (z. B. Nieren- und Hodenkrebs)
  • Das Immunsystem schwächen und die Wirksamkeit von Impfungen reduzieren
  • Hormonell wirksam sind (endokrine Disruptoren)
  • Die Leber schädigen können
  • Das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen erhöhen
  • In Muttermilch und Blut nachweisbar sind – selbst bei Menschen ohne direkten Kontakt

Besonders problematisch: PFAS werden nicht abgebaut. Selbst wenn die Produktion gestoppt wird, bleiben sie für Generationen in der Umwelt.

Regulatorischer Druck: PFAS-Verbote weltweit

EU: Weitreichendes PFAS-Verbot in Vorbereitung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) arbeitet an einem umfassenden Verbot nahezu aller PFASunter der REACH-Verordnung. Der Beschränkungsvorschlag wurde im Februar 2023 veröffentlicht und umfasst etwa 10.000 Substanzen.

Aktueller Stand (2025):
Die ECHA hat über 5.600 wissenschaftliche und technische Stellungnahmen bewertet und den Beschränkungsvorschlag aktualisiert. Die endgültigen Gutachten der Ausschüsse (RAC und SEAC) werden für 2025/2026 erwartet. Ein Verbot könnte schrittweise ab Ende der 2020er Jahre in Kraft treten – mit Übergangsfristen je nach Anwendung.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Bereits regulierte PFAS unter REACH:

Bestimmte PFAS stehen bereits auf der SVHC-Kandidatenliste und unterliegen der Informations- und Meldepflicht (ab 0,1 % Gewichtsprozent):

  • Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und ihre Salze
  • Perfluoroktansulfonsäure (PFOS)
  • Perfluoroktansäure (PFOA) und ihre Salze
  • HFPO-DA („GenX“)

Wichtig:

Die Liste wird laufend erweitert. Was heute noch erlaubt ist, kann morgen bereits verboten sein.

USA: Berichtspflichten und Grenzwerte

Die US-Umweltbehörde EPA hat strenge Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser eingeführt und fordert von Unternehmen umfassende Berichte über die Verwendung von PFAS. Hersteller und Importeure müssen ihre PFAS-Nutzung offenlegen – mit hohen Strafen bei Nichteinhaltung.

Kanada: Erweiterte Meldepflichten

Auch Kanada verschärft die Regelungen: Unter dem Canadian Environmental Protection Act (CEPA)müssen Unternehmen PFAS-haltige Produkte melden und Risikobewertungen durchführen.

Wer ist von PFAS-Regulierungen betroffen?

Diese Branchen müssen jetzt handeln

PFAS werden in zahlreichen Industrien eingesetzt – und die Regulierung betrifft mehr Unternehmen, als Sie denken:

Sind Sie betroffen?
Wenn Sie Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, die PFAS enthalten könnten, sollten Sie jetzt handeln – bevor das Verbot kommt.

Ihre Herausforderungen bei PFAS-Compliance

Viele Lieferanten wissen nicht, ob ihre Materialien PFAS enthalten – oder geben ungenaue Informationen. Ohne systematische Abfragen bleiben Risiken verborgen.
PFAS ist keine einzelne Chemikalie, sondern eine Gruppe von über 10.000 Stoffen. Die Identifikation ist komplex und erfordert Fachwissen.

Das EU-Verbot ist in Vorbereitung, aber Details und Fristen sind noch nicht final. Unternehmen müssen proaktiv handeln – ohne zu wissen, wann genau die Beschränkungen kommen.

Bestimmte PFAS unterliegen bereits heute der SCIP-Meldepflicht. Wer nicht rechtzeitig meldet, riskiert Bußgelder und Verkaufsverbote.
PFAS-freie Alternativen sind oft teurer oder technisch anspruchsvoller. Die Umstellung erfordert Zeit, Tests und Investitionen.

Unternehmen, die PFAS einsetzen, könnten zukünftig für Umwelt- und Gesundheitsschäden haftbar gemacht werden – mit erheblichen finanziellen und reputativen Folgen.

PFAS und REACH: Was Sie wissen müssen

PFAS auf der SVHC-Kandidatenliste

Bestimmte PFAS-Stoffe sind bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unter REACH gelistet. Das bedeutet:

Beispiele für regulierte PFAS:

  • PFOA (Perfluoroktansäure) und ihre Salze – bereits stark beschränkt
  • PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) – verboten mit wenigen Ausnahmen
  • PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und ihre Salze – auf der SVHC-Liste seit 2020
  • HFPO-DA („GenX“) – als Ersatzstoff für PFOA entwickelt, aber ebenfalls problematisch

Weitere PFAS werden laufend hinzugefügt. Die ECHA aktualisiert die SVHC-Liste zweimal jährlich (Juni und Dezember).

Von der Kandidatenliste zum Verbot

Der Weg von PFAS zur vollständigen Beschränkung verläuft typischerweise so:

  1. Identifikation als SVHC → Informations- und Meldepflicht
  2. Aufnahme auf die Zulassungsliste (Annex XIV) → Verwendung nur noch mit behördlicher Genehmigung
  3. Beschränkung (Annex XVII) → Verwendungsverbot in bestimmten Anwendungen

Beim geplanten EU-weiten PFAS-Verbot könnte dieser Prozess beschleunigt werden – und nahezu alle PFAS auf einmal betroffen sein.

Wichtige Links & offizielle Ressourcen

Für aktuelle Informationen zu PFAS und Regulierungen empfehlen wir folgende offizielle Quellen:

FAQ's

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Was sind PFAS genau und warum sind sie so problematisch?

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Chemikalien, die eine extrem starke Kohlenstoff-Fluor-Bindung aufweisen. Diese Bindung macht sie nahezu unzerstörbar – daher der Name „Ewigkeitschemikalien“.

Warum problematisch?

  • Sie bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab
  • Sie reichern sich im menschlichen Körper und in Organismen an
  • Bestimmte PFAS sind krebserregend, hormonell wirksam und schädigen das Immunsystem
  • Sie sind weltweit nachweisbar – selbst in abgelegenen Regionen wie der Arktis
  • Einmal freigesetzt, bleiben sie Jahrzehnte bis Jahrhunderte bestehen

Die ECHA arbeitet derzeit an einem umfassenden Beschränkungsvorschlag für nahezu alle PFAS. Der Vorschlag wurde im Februar 2023 veröffentlicht und wird derzeit wissenschaftlich bewertet.

Aktueller Stand (2025):

  • Die ECHA hat über 5.600 Stellungnahmen ausgewertet
  • Die endgültigen Gutachten der Ausschüsse werden für 2025/2026 erwartet
  • Ein Verbot könnte schrittweise ab Ende der 2020er Jahre in Kraft treten
  • Übergangsfristen werden je nach Anwendung variieren (einige Jahre für essentielle Anwendungen, kürzere Fristen für Verbraucherprodukte)

Unser Rat: Handeln Sie jetzt proaktiv – warten Sie nicht auf das finale Verbot. Die Umstellung auf PFAS-freie Alternativen braucht Zeit.

Bestimmte PFAS stehen bereits auf der REACH-Kandidatenliste (SVHC-Liste) und unterliegen der Informations- und Meldepflicht:

  • PFOA (Perfluoroktansäure) und ihre Salze – stark beschränkt seit 2020
  • PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) – verboten mit wenigen Ausnahmen
  • PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und ihre Salze – SVHC seit 2020
  • HFPO-DA („GenX“) – Ersatzstoff für PFOA, ebenfalls als SVHC gelistet
  • C9-C14 PFCAs (langkettige perfluorierte Carbonsäuren) – SVHC seit 2019

Wichtig: Die Liste wird zweimal jährlich aktualisiert. Weitere PFAS werden laufend hinzugefügt.

 

Ja, wenn Ihre Produkte PFAS enthalten, die auf der SVHC-Kandidatenliste stehen und die Konzentration ≥ 0,1 Gewichtsprozent beträgt. Dann gelten folgende Pflichten:

Informationspflicht gegenüber Kunden:

  • B2B-Kunden müssen innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung informiert werden
  • Verbraucher müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Auskunft erhalten

 

SCIP-Meldepflicht:

  • Sie müssen das Erzeugnis in der SCIP-Datenbank der ECHA melden
  • Dies gilt für Hersteller, Importeure und Händler in der EU

 

Dokumentationspflicht:

  • Alle Informationen müssen nachweisbar dokumentiert werden

Substantio hilft Ihnen dabei, betroffene Produkte zu identifizieren und die Meldung vorzubereiten.

PFAS sind oft „unsichtbar“ – viele Lieferanten wissen selbst nicht, ob ihre Materialien PFAS enthalten. Typische Anzeichen:

  • Wasser-, fett- oder schmutzabweisende Beschichtungen (z. B. imprägnierte Textilien, Antihaftbeschichtungen)
  • Feuerlöschschäume (enthalten häufig PFAS)
  • Elektronik und Halbleiter (Ätzprozesse, Beschichtungen)
  • Lacke, Farben, Schmierstoffe mit besonderen Eigenschaften

So gehen Sie vor:

  1. Lieferanten befragen: Fordern Sie Materialdatenblätter und PFAS-Deklarationen an
  2. Stücklisten prüfen: Identifizieren Sie kritische Komponenten
  3. Software nutzen: Substantio hilft Ihnen, PFAS-Stoffe systematisch zu erfassen und zu bewerten

Die Substitution von PFAS ist herausfordernd, aber möglich. Je nach Anwendung gibt es unterschiedliche Alternativen:

Textilien:

  • Silikonbasierte Imprägnierungen
  • Wachsbeschichtungen
  • Polyurethan-Beschichtungen (ohne Fluorchemie)

 

Lebensmittelverpackungen:

  • Cellulose-basierte Beschichtungen
  • Biobasierte Barrierematerialien
  • Unbeschichtetes Papier mit mechanischen Barrieren

 

Feuerlöschschäume:

  • Fluorfreie Schäume (F3-Schäume)
  • Proteinbasierte Löschmittel

 

Elektronik:

  • Alternative Ätzchemikalien ohne PFAS
  • Physikalische Beschichtungsmethoden

Substantio unterstützt Sie mit einem Alternativen-Screening, um PFAS-freie Materialien zu identifizieren und zu bewerten.

Verstöße gegen die Deklarations- und Meldepflichten können erhebliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: In Deutschland bis zu 50.000 Euro oder mehr, je nach Schwere des Verstoßes
  • Verkaufsverbote: Produkte dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
  • Produktrückrufe: Mit hohen Kosten und Reputationsschäden
  • Haftungsrisiken: Mögliche Schadensersatzforderungen bei Umwelt- oder Gesundheitsschäden
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei vorsätzlichen Verstößen

Prävention ist günstiger als Nachbearbeitung!

EU:

  • Umfassendes PFAS-Verbot in Vorbereitung (ca. 10.000 Substanzen)
  • Bestimmte PFAS bereits als SVHC unter REACH gelistet
  • SCIP-Meldepflicht für Erzeugnisse mit SVHC-PFAS

USA:

  • Strenge Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser (EPA)
  • Berichtspflichten für Hersteller und Importeure
  • Einzelstaatliche Regelungen (z. B. Kalifornien, Maine, Washington)

Kanada:

  • Erweiterte Meldepflichten unter CEPA
  • Risikobewertungen für PFAS-haltige Produkte
  • Mögliche Beschränkungen in Vorbereitung

Unser Rat: Wenn Sie international tätig sind, müssen Sie alle Regelungen im Blick behalten. Substantio hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren.

Ja! PFAS-Regelungen gelten für alle Unternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder in Verkehr bringen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Auch Kleinunternehmen und Start-ups müssen:

  • PFAS-haltige Produkte deklarieren (falls SVHC ≥ 0,1 %)
  • SCIP-Meldungen vornehmen
  • Lieferanten befragen
  • Dokumentationspflichten erfüllen

Gute Nachricht: Digitale Tools wie Substantio machen Compliance auch für kleinere Unternehmen bezahlbar und effizient.

Substantio bietet eine umfassende Lösung für PFAS-Management:

Automatische PFAS-Identifikation: Erkennt PFAS-Stoffe auf der SVHC-Liste in Ihren Stücklisten

Digitale Lieferantenabfragen: Erfassen Sie PFAS-Info

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